Sachprämien beim Wechsel des Stromanbieters

Der Markt für Strom ist in den letzten Jahren durch zahlreiche Anbieter stark verändert worden. Wo früher die Treue zu einem lokalen Anbieter einfach aus einem Sachzwang heraus entstand, weil es keine Alternativen gab, müssen Kunden sich heute bemühen, um tatsächlich einen für sie günstigen Strompreis zu finden. Zahlreiche Anbieter befinden sich inzwischen auf dem Markt und konkurrieren heftig miteinander.

Achtung: Nicht alle sind seriös, in der Vergangenheit gab es auch von sogenannten Billigst-Anbietern Pleiten, bei denen Verbraucher Geld verloren haben. Wer sich also für einen neuen Stromanbieter entscheidet, sollte einmal auf dessen Geschäftsgeschichte zurückblicken und dann beurteilen, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt.

Sachprämien und Geldprämien

Inzwischen kennen viele die Vokabel „Wechselbonus.“ Darunter versteht man einen Geldbetrag, den ein Kunde erhält, wechselt er den Anbieter für Gas, Wasser, Strom oder zum Beispiel sein Webhosting.

Nun gibt es aber auch Stromanbieter mi22t Prämie, die ihren Kunden im Falle eines Vertragsabschlusses Sachprämien anbieten.

Was muss man bei den Sachprämien beachten?

Ein neuer Kühlschrank als Zugabe, wenn man den Stromanbieter wechselt? Das klingt doch zunächst einmal verlockend, vor allen Dingen, wenn man gerade überlegt, sich ein neues Kühlgerät anzuschaffen.

Stromversorger haben allerdings ebenso wenig Geld zu verschenken, wie alle anderen Wirtschaftstreibenden. Daher muss man ihre Angebote sehr kritisch betrachten.

Zum einen geht es da um die Qualität der Sachprämien: Handelt es sich dabei wirklich um hochwertige Markenware oder um drittklassige No-Name-Produkte? Ein iPhone als Sachprämie hat einen unbestrittenen Wert, vor allen Dingen, wenn es sich um ein aktuelles Modell handelt. Bei einem Kühlschrank eines vollkommen unbekannten Herstellers lässt sich jedoch nicht abschätzen, wie lange der wohl störungsfrei seinen Dienst tut.

Genau hier liegt für manchen Kunden ein Problem. Einen Geldbetrag als Wechselprämie kann man genau beurteilen, bei einer Sachprämie gilt es, auch nicht offensichtliche Parameter zu beachten und zu bedenken.

Welche Vertrags-Parameter sind an die Vergabe einer Sachprämie gebunden?

Gerade weil der Strompreis stark umkämpft ist, versuchen Anbieter häufig, mit attraktiven Sachprämien ihre Kunden anzulocken. Die Finanzierung der gegebenenfalls teuren Kundengeschenke muss jedoch dabei gesichert sein. Dazu werden klug gestaltete Verträge ausgetüftelt, in denen sich häufig geschickt versteckt, wann bzw. wo ein Kunde sein Geschenk am Ende doch bezahlen muss. Im Prinzip handelt es sich bei der Vergabe von Sachprämien um eine Art zinslosen Ratenkredit, den der Kunde über die Preisgestaltung seines Stromvertrages nach und nach abbezahlen kann – und muss. 

Die meisten Stromverträge bieten den Neukunden in der ersten Phase der Laufzeit günstige und daher attraktive also anziehende Bedingungen. In der Regel sind das ein niedriger Grundpreis sowie eine geringe Abschlagszahlung. Ist die erste Laufzeit eines Vertrages jedoch vorüber, können sich Grundpreis und / oder Abschlagszahlung erhöhen.

Da die einzelnen Stromanbieter jeweils eigene Vertragsmodelle entworfen haben, die sich bemühen, bestmöglich zu verschleiern, wann und wo höhere Kosten auf den Kunden zukommen, ist es nicht leicht für den Laien, diese Verträge vollkommen zu durchschauen. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich den Vertrag in allen Einzelheiten durchzulesen und nicht nur den Anfang genau zu studieren. Wer nur den ersten Abschnitt liest, zahlt am Ende mit einiger Sicherheit kräftig drauf.